Vollstreckungsbescheid

Ein Vollstreckungsbescheid wird vom Schuldner beim Amtsgericht beantragt, nachdem ein Mahnbescheid erfolglos erlassen wurde. Der Gläubiger kann den Vollstreckungsbescheid frühestens zwei Wochen und höchstens sechs Monate nach der Zustellung des Mahnbescheides beantragen. Der Vollstreckungsbescheid ermöglicht die sofortige Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, auch wenn der Schuldner die Möglichkeit, diesem zu widersprechen. Ein Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid bewirkt, dass die Berechtigung der Forderung mittels eines Zivilprozesses geklärt wird; sinnvoller als erst gegen den Vollstreckungsbescheid legt der Schuldner jedoch bereits gegen den erlassenen Mahnbescheid Widerspruch ein. Rechtlich ist der Vollstreckungsbescheid mit einem Versäumnisurteil vergleichbar.

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