Vollstreckungsgebühren

Vollstreckungsgebühren sind die Gebühren, welche im Rahmen einer Vollstreckung einer öffentlich-rechtlichen Forderung oder bei der Zwangsvollstreckung privater Forderungen anfallen. Die Vollstreckungsgebühren sind vom säumigen Schuldner zu tragen und erhöhen somit dessen Schuldenlast. Die Höhe der Vollstreckungsgebühren wird von den einzelnen Bundesländern eigenverantwortlich festgesetzt und unterscheidet sich somit je nach Land. Bei wiederholten erfolglosen Zwangsbetreibungen darf die Behörde für jede einzelne Maßnahme gesonderte Vollstreckungsgebühren berechnen, sofern der erneute Versuch nicht eindeutig als willkürlich einzustufen ist. Für unrechtmäßig durchgeführte Maßnahmen ist die berechnete Vollstreckungsgebühr zu erlassen. Das gilt auch für entsprechende Versuche nach dem Stellen eines Antrages auf Privatinsolvenz.

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