Vorauszahlung

Der Begriff Vorauszahlung kann als Synonym für die Vorkasse verwendet werden. In den meisten Fällen bezeichnet er jedoch die Bezahlung von Steuern und öffentlich-rechtlichen Abgaben vor ihrer endgültigen Festsetzung. Vorauszahlungen auf die Steuerschuld werden bei unterschiedlichen Steuerarten wie der Einkommensteuer festgelegt und später mit der tatsächlichen Steuerschuld verrechnet. Im gewerblichen Bereich stellen Abschläge auf die Rechnungen für Strom, Wasser und Gas die bekanntesten Vorauszahlungen dar. Abweichend von der klassischen Zahlungsweise mit monatlichen Abschlägen bieten einige Lieferanten Produkte mit einer Vorauszahlung für das gesamte Lieferjahr an, welche infolge des Insolvenzrisikos für den Kunden jedoch ungünstig sind.

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