Vorauszahlungsbescheid

Der Vorauszahlungsbescheid enthält Angaben über die Höhe der zu leistenden Vorauszahlungen und über die entsprechenden Fälligkeiten. Der Begriff Vorauszahlungsbescheid wird überwiegend für Steuern und öffentlich-rechtliche Abgaben verwendet. Neben dem Rechtsmittel des Einspruches gegen einen Vorauszahlungsbescheid besteht auch die Möglichkeit, um dessen Abänderung zu bitten. Bei vermindertem Einkommen ändern Finanzämter den Vorauszahlungsbescheid zur Einkommensteuer in der Regel ab. Im weiteren Sinn als Vorauszahlungsbescheid zu verstehen ist auch die Angabe, zu welchem Zeitpunkt Abschläge für die Energielieferung zu zahlen sind, da es sich bei diesen rechtlich um Vorauszahlungen auf den zu erwartenden Betrag der Jahresrechnung handelt. Der am häufigsten verwendete Begriff für den Vorauszahlungsbescheid zur Energierechnung lautet Abschlagsplan.

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