Vorauszahlungsbürgschaft

Bei einer Vorauszahlungsbürgschaft verpflichtet sich der Bürge, den Betrag einer geleisteten Vorauszahlung an den Auftraggeber zu erstatten, wenn der Auftragsnehmer weder die geforderte Leistung erbringen noch die Anzahlung zurückerstatten kann. Traditionell kommen Vorauszahlungsbürgschaften in der Baubranche zur Anwendung, wobei sie sich zumeist auf einen prozentualen Anteil von weniger als der Hälfte der geleisteten Anzahlung beschränken. Der bei jeder Buchung auszuhändigende Reisepreissicherungsschein stellt ebenfalls eine Variante der Vorauszahlungsbürgschaft dar, welche durch ein Versicherungsunternehmen gewährt wird und den vollen Reisepreis umfasst. Im Gegensatz zur Baubranche ist die im Reiserecht übliche Variante einer Vorauszahlungsbürgschaft gesetzlich vorgeschrieben.

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