Vorauszahlungstermine

Vorauszahlungstermine sind die Termine, zu welchen Vorauszahlungen beim Empfänger eingegangen oder von diesem abgebucht werden. Im Steuerrecht ist eine quartalsweise Vorauszahlung vorgesehen, wobei sich die Termine für die einzelnen Steuerarten unterscheiden. Bei der Energielieferung sind monatliche Vorauszahlungstermine üblich, diese werden überwiegend als Termin der Abschlagsfälligkeit bezeichnet. Eine Veränderung der Vorauszahlungstermine ist bei Steuern und öffentlich-rechtlichen Abgaben grundsätzlich nicht möglich, während sie bei Vorauszahlungen für privatwirtschaftliche Fälligkeiten genehmigt werden kann. Energieversorger lehnen die Änderung der Vorauszahlungstermine dennoch häufig ab oder begrenzen sie auf den Zeitraum bis zur nächsten Jahresrechnung, da der eigentlich festgelegte Termin mit dem Erstelldatum der Jahresrechnung verbunden ist und dieses wiederum vom Ableseturnus des Netzbetreibers abhängt.

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