Die Vorschussverrechnung bezieht sich darauf, dass der Vorschuss von der endgültigen Zahlungssumme abzuziehen ist. Bei geleisteten Vorschusszahlungen auf Dienstleistungen sind diese bei der Endabrechnung zu berücksichtigen. Wenn Arbeitnehmer einen Vorschuss auf ihr Arbeitsentgelt erhalten haben, wird dieser bei der nächsten Gehaltszahlung in Abzug gebracht. Falls sich der Vorschuss auf Nebenkosten bei Dienstreisen bezieht, erfolgt die Vorschussverrechnung mit den tatsächlich entstandenen und nicht direkt vom Arbeitgeber beglichenen Kosten. In diesem Einzelfall kann der Vorschuss höher als die Nebenkosten ausfallen, so dass eine Rückerstattung fällig wird. Zinszahlungen sind bei der Vorschussverrechnung unüblich, auch wenn dem Unternehmen bei der vorzeitigen Auszahlung des Arbeitslohnes seinerseits Zinskosten entstehen.