Vorschusszahlung

Eine Vorschusszahlung erfolgt sowohl bei Dienstleistungen als auch bei Arbeitsverhältnissen. Arbeitgeber können Vorschusszahlungen auf Wunsch des Beschäftigten als vorzeitige Auszahlung eines Teiles des Lohnes oder Gehalts zahlen. Bei Dienstreisen sind Vorschusszahlungen auf die vermutlich entstehenden Kosten üblich, in diesem Ausnahmefall kann der Vorschuss ausnahmsweise höher als der endgültig festgestellte Betrag ausfallen. Alle Vorschusszahlungen sind mit den tatsächlichen Ansprüchen zu verrechnen. Bei Dienstleistungen sind Vorschusszahlungen vor allem bei der Tätigkeit von Rechtsanwälten sowie im Bauwesen üblich und beruhen darauf, dass die endgültige Rechnung erst lange Zeit nach den ersten Tätigkeiten erstellt werden kann. Bei anderen umfassenden handwerklichen Tätigkeiten können Vorschusszahlungen vereinbart werden. Versicherungsgesellschaften zahlen in Einzelfällen einen Vorschuss vor der endgültigen Bearbeitung eines Schadensfalles aus.

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