Vorschusszins

Vorschusszinsen sind Zinsen, welche Sparer an die Bank zahlen müssen, wenn sie vorzeitig über ihre Spareinlage verfügen wollen. Vorschusszinsen werden als Bruchteil der Guthabenzinsen berechnet und fallen vor allem bei einer über die Freigrenze hinausgehenden Abhebung von Sparbüchern oder mit diesen vergleichbaren Sparkarten (Sparcards) an. Umgangssprachlich werden auch die Beleihungszinsen bei Sparbriefen oftmals als Vorschusszinsen bezeichnet. Bei Festgeldverträgen besteht im Gegensatz zu Sparbüchern weder ein Anrecht noch eine übliche Praxis, eine vorzeitige Abhebung zuzulassen; falls die Bank dieser im Einzelfall zustimmt, kann sie ebenfalls Vorschusszinsen verlangen. Sparer können die Berechnung von Vorschusszinsen umgehen, indem sie als Geldanlage ein Tagesgeldkonto anstelle eines Sparbuches wählen, zumal ein solches besser verzinst wird.

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