Vorsorgeaufwendungen sind Kosten eines Steuerzahlers für die finanzielle Absicherung, welche dieser teilweise steuerlich geltend machen kann. Steuerrechtlich werden diese in Aufwendungen für die Alterssicherung und sonstige Vorsorgeaufwendungen unterteilt. Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen neben den hinsichtlich ihrer Absetzbarkeit begünstigten Aufwendungen für die Altersversorgung die Beiträge für die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherungen und Haftpflichtversicherungen sowie einige Formen der Lebensversicherung. Bei den Beiträgen zur Krankenversicherung bezieht sich Absetzbarkeit als Vorsorgeaufwendungen auch auf Zusatzversicherungen. Als abzugsfähig im Rahmen der Haftpflichtversicherung gilt auch die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die erhöhte Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur privaten Altersvorsorge dient als zusätzliche Motivation zur Vornahme der Vorsorge.