Der Begriff Wachstumsprämie wird in zwei unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. In einem Arbeitsvertrag für Manager kann eine Prämie erreicht werden, welche ausgezahlt wird, sofern das Umsatz- oder Ertragswachstum des Unternehmens einen vertraglich festgelegten Wert erreicht oder überschreitet. In diesem Fall handelt es sich bei der Wachstumsprämie um einen Gehaltsbestandteil. Im Geschäftsverkehr gilt als Wachstumsprämie hingegen ein Rabatt, welcher gewährt wird, wenn der Umsatz eines Lieferanten mit einem Kunden ein hohes Wachstum aufweist. In den meisten Verträgen werden je nach erreichter Wachstumsstufe unterschiedliche Prozentsätze für die Wachstumsprämie vereinbart. In diesem Fall handelt es sich bei der Wachstumsprämie um einen an die Erfüllung einer Bedingung geknüpften Preisnachlass.