Der Begriff Wertpapiergesetz wird umgangssprachlich für die Wertpapiere betreffenden gesetzlichen Bestimmungen verwendet. Diese sind tatsächlich im Kreditwesengesetz sowie im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) niedergelegt. Das Wertpapierhandelsgesetz befasst sich mit den in Deutschland geltenden Bestimmungen des Handels mit Wertpapieren und beschreibt die Rechte und Pflichten der Wertpapierhändler. Die Kontrolle der Einhaltung des Wertpapierhandelsgesetzes nimmt die BaFin vor, welche auch die zum Wertpapierhandel erforderlichen Genehmigungen erteilt. Das Wertpapierhandelsgesetz regelt auch die Pflichten zur Mitteilung über den Erwerb von Stimmrechten sowie die Publikationspflichten der börsennotierten Unternehmen, so dass die umgangssprachliche Bezeichnung als Wertpapiergesetz faktisch zutrifft. Ein weiterer Inhalt des Wertpapierhandelsgesetzes ist das Verbot des Insiderhandels.