In der Wirtschaftspolitik bedeutet die Wirtschaftsfreiheit in ihrer Reinform, dass keinerlei staatliche Einschränkungen in den Wettbewerb auf dem Markt vorgenommen werden. In der Praxis kommt eine absolute Freiheit des Wettbewerbes nicht vor, so dass die Wettbewerbsfreiheit darin besteht, dass staatliche Eingriffe so gering wie möglich bleiben. Eingriffe in die generelle Wirtschaftsfreiheit erfolgen ausschließlich zum Schutz von Mitbewerbern und Verbrauchern. In der Wirtschaftswissenschaft wird die Wettbewerbsfreiheit zudem als Abwesenheit der beherrschenden Marktmacht eines Wettbewerbers definiert, da nur in diesem Fall alle Marktteilnehmer in ihren Entscheidungen und Grundrechten hinreichend frei sind. In ihrer idealtypischen Form meint die Wettbewerbsfreiheit zugleich die Abwesenheit staatlicher Beschränkungen und einer übermäßigen Marktmacht einzelner Marktteilnehmer.