Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist eine Einschränkung im Gesundheitswesen. Es besagt, dass Maßnahmen, wenn sie über gesetzliche Krankenkassen abgerechnet werden, sowohl sinnvoll und ausreichend als auch wirtschaftlich sein müssen. Die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes wird im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung überprüft. Eine häufig geäußerte Kritik am Wirtschaftlichkeitsgebot lautet, dass nicht alle für die Genesung eines Patienten sinnvollen Maßnahmen zugleich als wirtschaftlich bewertet werden, so dass Versicherte nicht immer die bestmögliche Behandlung erwarten können. Ein weiteres Wirtschaftlichkeitsgebot gilt im Mietrecht; es verbietet dem Vermieter, überhöhte Kosten auf die Mieter umzulegen und verpflichtet ihn zugleich zum Einholen mehrerer Angebote.