Zahlungsbefehl

Der Begriff Zahlungsbefehl ist eine umgangssprachliche Variante für einen gerichtlichen Mahnbescheid. Ein solcher wird vom Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht beantragt, wenn der Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht nachgekommen ist. Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung tatsächlich begründet ist, es weist lediglich erkennbar unbegründete oder formal nicht ordnungsgemäß ausgestellte Anträge auf einen Mahnbescheid zurück. Entsprechend kann der als Schuldner bezeichnete Empfänger eines Zahlungsbefehls Einspruch gegen den Mahnbescheid erheben, ein nicht erfolgter Einspruch ermöglicht die Vollstreckung. Ein wichtiger Nebeneffekt bei der Beantragung eines Zahlungsbefehles besteht in der sofort eintretenden Hemmung einer möglichen Verjährung der Forderung.

^