Der Begriff Zahlungsbereitschaft bezeichnet in der Wirtschaftswissenschaft unterschiedliche Tatbestände. In der Volkswirtschaftslehre meint die Zahlungsbereitschaft den Betrag, welche ein Konsument maximal für eine Ware auszugeben bereit ist. Die Finanzwissenschaft versteht unter der Zahlungsbereitschaft hingegen ausschließlich den Betrag, welchen ein Haushalt von seinem verfügbaren Einkommen maximal für die Bereitstellung öffentlicher Güter und Leistungen zu bezahlen bereit ist. In der Betriebswirtschaft bezeichnet die Zahlungsbereitschaft die Fähigkeit eines Unternehmens zur jederzeitigen Bedienung seiner Befindlichkeiten. Das Mahnwesen setzt hingegen die Zahlungsbereitschaft mit der Zahlungswilligkeit eines Schuldners gleich und betrachtet eine gezeigte Zahlungsbereitschaft als Grundvoraussetzung für die weitere Stundung fälliger Forderungen.