Zahlungsbilanz

Die Zahlungsbilanz gibt Auskunft über wirtschaftliche Transaktionen einer Volkswirtschaft mit dem Ausland. Als Inländer im Rahmen der Zahlungsbilanz-Erstellung gelten alle natürlichen und juristischen Personen mit Wohnsitz oder Sitz innerhalb des betrachteten Landes, eine möglicherweise abweichende Staatsangehörigkeit bleibt unberücksichtigt. Die Zahlungsbilanz wird als Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben veröffentlicht und in Deutschland monatlich durch die Deutsche Bundesbank herausgegeben. Die wesentlichen Regeln für die Aufstellung einer Zahlungsbilanz sind weltweit durch den Internationalen Währungsfonds (IWF) festgelegt worden. Eine Zahlungsbilanz besteht aus unterschiedlichen Teilbilanzen wie der Vermögensbilanz und der Kapitalbilanz sowie der Devisenbilanz. Eine Besonderheit bei an einer Währungsunion beteiligten Staaten besteht darin, dass ihre Devisenbilanz nur Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nicht an dieser beteiligten Staaten enthält, während solche an Währungspartner in die Kapitalbilanz einzustellen sind.

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