Der Zahlungsverzug bezeichnet die besondere Form des Schuldnerverzuges, wenn es sich bei der zu erbringenden Leistung um eine Geldleistung handelt. In der wirtschaftlichen Praxis wird weiterhin von einem Zahlungsverzug erst gesprochen, wenn der Gläubiger die ausbleibende Zahlung zumindest formlos angemahnt hatte. Der Gesetzeslage gemäß ist eine Mahnung für die Entstehung des Zahlungsverzuges jedoch nicht mehr erforderlich, wenn der Zahlungstermin eindeutig bestimmt wurde und der Warenempfänger keine Mängel an den gelieferten Produkten angemahnt hat. Der Zahlungsverzug berechtigt zwar zur Berechnung von Verzugszinsen, zur Vermeidung von Kundenverlusten verzichten die meisten Gläubiger hierauf. Problematisch am Zahlungsverzug ist jedoch, dass der Rechnungssteller seinerseits mangels liquider Mittel Zahlungsverpflichtungen verspätet erfüllt.