Für Zeitarbeit gibt es verschiedene Bezeichnungen wie Leiharbeit, Personalleasing oder Arbeitnehmerüberlassung. Damit ist gemeint, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitgeber verleiht. Somit entsteht ein Dreiecksverhältnis bestehend aus dem Zeitarbeitsunternehmen, dem Zeitarbeiter und dem entleihenden Unternehmen. Der hier gültige Arbeitsvertrag wird Leiharbeitsvertrag genannt. Dieser wird zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Zeitarbeiter geschlossen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer vor dem Beginn des Einsatzes abgeschlossen wird und das in schriftlicher Form. Somit übernimmt das Unternehmen alle gängigen Arbeitgeberpflichten. Die Arbeitnehmer sind den dortigen Vorgesetzten unterstellt, es muss dafür gesorgt werden, dass die Rechte der Zeitarbeiter beachtet und umgesetzt werden.