Zinsfuß kann als Begriff in derselben Bedeutung wie der Zinssatz verwendet werden. Er kommt sowohl für die Verzinsung geliehenen Kapitals als auch für vergleichbare regelmäßige Zahlungen wie die Miete zur Anwendung, die ebenfalls als Mietzins bezeichnet werden kann. Anstelle der synonymen Verwendung der Bezeichnungen Zinsfuß und Zinssatz ist eine Differenzierung zwischen beiden Begriffen möglich. In diesem Fall entspricht der mit p abgekürzte Zinsfuß der üblichen Angabe der Zinsen, während der Zinssatz mit dem Kürzel i den hundertsten Teil davon angibt. Ein Zinsfuß p von acht Prozent führt somit zu einem Zinssatz i von 0,08 Prozent. Sowohl in der Umgangssprache als auch in der aktuellen Geschäftssprache ist jedoch die gleichbedeutende Verwendung beider Begriffe üblich. Das Bankjahr wird in Deutschland zur Zinsfuß-Berechnung mit 360 Tagen, in Großbritannien hingegen mit 365 Tagen berechnet.