Zinsgarantie

Eine Zinsgarantie in Form einer Mindestverzinsung beziehungsweise eines Höchstzinses gewährleistet, dass der Kreditgeber mindestens den garantierten Zinssatz erhält, während ein Kreditnehmer maximal die festgelegte Zinshöhe bezahlt. Bei einer absoluten Zinsgarantie erfolgt eine exakte Festlegung des Zinssatzes für einen vereinbarten Zeitraum. Im Rahmen der Immobilienfinanzierung gilt die Zinsgarantie in Form der Zinsfestschreibung für einen Teil des gesamten Finanzierungszeitraums. Bei Tagesgeldanleihen bieten viele Geldinstitute neuen Kunden neben einer vorübergehend erhöhten Verzinsung eine befristete Zinsgarantie an. In der Form eines Höchstzinses wendet die staatliche Förderkreditanstalt die Zinsgarantie bei Studienkrediten an, deren Zinssatz zwar variabel, aber gedeckelt erfolgt. Eine weitere Bedeutung der Zinsgarantie bezieht sich auf die Verzinsung des eingesetzten Kapitals, eine solche wird bei Erschließungsmaßnahmen mitunter staatlicherseits erteilt und kommt zur Auszahlung, wenn der Gewinn niedriger als die Garantieverzinsung ausfällt.

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